Rechtsanwaltskanzlei
Thomas B. Tegelkamp
 


Arbeitsrecht

 

Das Arbeitsrecht unter­gliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeits­recht. Das Individual­arbeits­recht regelt das Rechts­verhältnis zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechts­beziehungen zwischen Arbeit­geber und Arbeit­nehmer­vertretungen sowie zwischen Arbeit­geberver­bänden und Gewerk­schaften. 


Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Belangen des Individual­arbeits­rechts. Wir bieten Ihnen eine fundierte juristische Beratung und ver­treten Ihre Interessen vor dem Arbeits­gericht als Prozess­vertreter.

Zu unseren Mandanten gehören Privat­personen und kleinere mittel­ständische Unternehmen.  



Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in München - Kanzlei Thomas B. Tegelkamp