Das Arbeitsrecht untergliedert sich in die beiden Bereiche Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Die Kanzlei vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Belangen des Individualarbeitsrechts. Wir bieten Ihnen eine fundierte juristische Beratung und vertreten Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht als Prozessvertreter.
Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen und kleinere mittelständische Unternehmen.