Rechtsanwaltskanzlei
Thomas B. Tegelkamp
 

Was ist ein Fachanwalt?



Die Berufsbezeichnung "Fachanwalt" wird von der zuständigen Rechtsanwalts­kammer verliehen. Ein Anwalt darf sich nur dann "Fachanwalt" nennen, wenn er in einem Rechts­gebiet eine umfangreiche Zusatzausbildung mit bestandener Abschluss­prüfung absolviert hat und außerdem nach­weist, dass er in erheblichem Umfang in seinem Rechtsgebiet tätig ist. Zusätzlich muss sich der Anwalt jährlich auf dem Gebiet der Fach­anwalts­bezeichnung fortbilden und dies gegenüber der Anwalts­kammer nachweisen.


 

Die häufig anzutreffende Angabe von Interessen- oder Tätig­keits­schwerpunkten wird hingegen von der Rechts­anwalts­kammer nicht überwacht, so dass ein Fachanwalt einen sehr hohen und gesicherten Qualitätsstandard aufweist.