Rechtsanwaltskanzlei
Thomas B. Tegelkamp
 

Informationen zu unserem Vorgehen





Vorbereitung

Bereits im Vorfeld sollten Sie Daten und Unterlagen, die mit Ihrem Rechtsproblem zu tun haben – Verträge, Schrift­wechsel, Mahnungen –, sammeln und sich zum Beispiel zu einem Konflikt den chronologischen Ablauf der Ereignisse notieren. Bei behördlichen oder gerichtlichen Schreiben bringen Sie bitte auch den Umschlag von Briefen mit, damit anhand des Zugangs­datums die Fristen berechnet werden können. Zeugen sollten Sie mit Namen und Anschrift benennen können.



Beratungsgespräch

Zunächst werde ich Sie bei unserem Beratungsgespräch um eine kurze Schilderung des Problems bzw. der Ereignisse bitten und Ihre Unterlagen einsehen. Ich prüfe den Sachverhalt aus rechtlicher Sicht und erkläre Ihnen, ob Ihre Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können bzw. Ansprüche dritter Personen gegen Sie erfolgreich abgewehrt werden können.  


Anschließend werde ich Ihnen mögliche Lösungswege aufzeigen, damit Sie entscheiden können, wie Sie vorgehen wollen. Dabei werde ich Ihnen mit meiner langjährigen anwaltlichen Erfahrung eine realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten und eine klare Empfehlung für das weitere Vorgehen geben. Ebenso kläre ich Sie im Vorfeld darüber auf, welche Kosten auf Sie zukommen können und welche finanziellen Auswirkungen Ihre Entscheidungen haben werden.


Wenn Ihr Rechtsproblem allerdings sehr komplex ist oder zunächst zahlreiche Unterlagen zu prüfen und bewerten sind, werde ich zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Vorgehensweisen mit Ihnen besprechen. 



Abstimmung des Vorgehens

Wenn Sie nicht nur eine Erstberatung wünschen, sondern mich mit dem Mandat beauftragen wollen, werde ich Sie bitten, eine schriftliche Beauftragung, die auch den Inhalt und den Umfang des Mandats festhält, sowie eine Vollmacht zu unterschreiben, die mich berechtigt, Sie anwaltlich zu vertreten. Anschließend werden wir das weitere Vorgehen abstimmen. 


Oft gibt es mehrere Wege, ein Ziel zu erreichen. Eine gerichtliche Ausein­ander­setzung führt in der Regel selten zu einer schnellen Lösung. Verfahren können sich über einen langen Zeitraum und mehrere Instanzen hinziehen und bergen ein erhebliches Kostenrisiko. 


Daher ist es häufig sinnvoll, bei einem Konflikt zunächst eine außergerichtliche Einigung mit dem Gegner zu suchen. Dazu werde ich ein anwaltliches Schreiben verfassen, in dem ich Ihre Position und Ihre Forderungen benenne und juristisch begründe. Wenn die Gegenseite auf das Vorbringen nicht eingeht oder eine Lösung des Problems nicht zufriedenstellend möglich ist, muss überlegt werden, ob ein Klageverfahren sinnvoll ist.



Gerichtsverfahren

Wenn Sie sich zur Durchführung eines Klageverfahrens entschließen, werde ich für Sie eine Klageschrift entwerfen und bei Gericht einreichen. Sobald die Klage registriert wurde und ein Aktenzeichen erhalten hat, werden wir eine Gerichtskostenforderung der Landesjustizkasse erhalten, deren Höhe sich nach dem Streitwert richtet.


Erst nachdem die Gerichtskosten eingezahlt worden sind, wird dem Verfahrensgegner die Klage zugestellt, mit einer Frist zur Verteidigungsanzeige, die zwei Wochen beträgt, und einer Frist zur Stellungnahme, die innerhalb eines Monats erfolgen muss.


Häufig wird das Gericht bereits jetzt einen Termin zur Güteverhandlung festsetzen, um einen Einigungsvorschlag zu unterbreiten. Erst wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, folgt das sogenannte streitige Verfahren. Es werden die jeweiligen Rechtspositionen vorgetragen und begründet und das Gericht gibt eine erste Einschätzung seiner Rechtsmeinung ab.


Sofern entscheidungserhebliche Tatsachen streitig sind, werden die benannten Zeugen oder Sachverständigen geladen und angehört. Danach können die Parteien noch einmal Stellung nehmen.


Nicht in allen Fällen wird die persönliche Anwesenheit der Kontrahenten angeordnet, so dass ich den Gerichtstermin auch alleine für Sie wahrnehmen kann.


Anschließend wird das Gericht einen Termin zur Verkündung des Urteils bestimmen. Zu diesem Termin müssen die Verfahrensbeteiligten nicht erscheinen, das Urteil wird ihnen zugeschickt. Wird die Klage abgewiesen, muss geprüft werden, ob eine Berufung gegen das Urteil sinnvoll ist.



Kostenabrechnung

In dem Urteil wird auch bestimmt, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat. Wenn Sie Ihre Forderung vollständig durchsetzen können, muss der Gegner in der Regel sämtliche Verfahrens­kosten tragen und Ihnen Gerichtskosten und Anwaltsgebühren ersetzen. Unterliegen Sie aber, haben Sie die gesamten Kosten des Verfahrens zu tragen. Kann hingegen nur ein Teil der Forderung durchgesetzt werden, werden die Verfahrenskosten aufgeteilt, und zwar anteilsmäßig nach dem jeweiligen Grad des Obsiegens und Unterliegens. 


Leider ist es aber auch nicht ausgeschlossen, dass Sie, obwohl Sie den Prozess gewonnen haben, Ihre Prozesskosten nicht ersetzt bekommen, zum Beispiel weil der Prozessgegner zahlungsunfähig ist. Für arbeits­rechtliche Verfahren gilt darüber hinaus die Besonderheit, dass in der I. Instanz grundsätzlich jede Partei Ihre Kosten selbst tragen muss.